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| Was wäre die Welt ohne Gesetze |
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Das Gesetz zur Herstellung und Vertrieb von Nahrungsergänzungen, die
"Nahrungsergänzungsmittelverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1011), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Januar 2007 (BGBl. I S. 46) geändert worden ist" wurde im Oktober 2009 wieder um neue Verordnungen ergänzt. Um eine Anpassung an europäisches Recht zu bewirken, sind neue Vorgaben erstellt worden. Aufgrund dieser Vorgaben mussten auch bei uns Anpassungen erfolgen. So sind unsere Etiketten an die neuste Verordnung angepasst worden. Bei verschiedenen Wirkstoffen hat sich die Tages- Höchstmenge (RDA) geändert. So mussten auch verschiedene Rezepturen angepasst werden. Dies teilweise auch zu unserem Vorteil. Die Fa. INUS NATURES'OWN GmbH ist seit Gründung darauf bedacht, dass Nahrungsergänzungsmittel nur unter Kontrolle eines Therapeuten eingenommen werden. Auch wenn es sich dabei um "Lebensmittel" handelt, ist es nicht angebracht Vitamine, Mineralien oder Vitalstoffe ohne Notwendigkeit einzunehmen. Aus diesem Grund sind wir immer bereit, Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung durchzuführen. |
Was wäre die Welt ohne Gesetze

